Mitarbeitermotivation können viele…
Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber in den vier Städten Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.
Die großen Onlinekonzerne und Handelsketten sowie die internationalen Öl-Multis (Stichwort: Tankkarte) profitieren bisher fast alleine von diesem Instrument. Mit einem isoliertem Blick auf den Effekt der Mitarbeitermotivation waren diese Angebote bisher nützlich.
Die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, fließt jedoch aus der Stadt ab. Dem Standort dienlich sind die Angebote in keiner Weise.
…der Vier-Städte-Gutschein als Sachbezugskarte kann mehr!
Auch die Vier-Städte-Sachbezugskarte erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.
Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Region gehalten oder gar angelockt werden können.
Mit der Vier-Städte-Gutscheinkarte für Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis erreichen Sie also mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das lokale Gewerbe vor Ort und damit die Region Südthüringen.
Jetzt informieren
Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.